Stand 26. Mai 2008
1.1. Die folgende Vereinbarung ist Bestandteil des Vertrages zwischen dem Nutzer und Claranet und regelt zusätzlich zum Angebots- / Bestellformular (Orderform) die Bedingungen, zu denen die Claranet GmbH, Hanauer Landstraße 196, 60314 Frankfurt am Main, ihre Produkte Claranet in Deutschland anbietet.
1.2. Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung durch die Claranet GmbH zustande.
1.3. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.1. Claranet erbringt die in der Leistungsbeschreibung (Service Definition) und im Bestellformular (Orderform) angegebenen Leistungen.
2.2. Termine und Fristen für den Beginn der Leistungserbringung durch Claranet sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt wurden und der Nutzer rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung durch Claranet erfüllt hat.
2.3. Claranet gewährleistet eine Verfügbarkeit des Dienstes von 98% bezogen auf das Kalenderjahr, ausgenommen claradsl mit 97,5%. Dazu zählen jedoch nicht die geplanten Ausfallzeiten infolge von geplanten Außerbetriebnahmen, Zeitverlust, falls Zugang zur Endkundenlokation bzw. zur Hardware des Nutzers nicht möglich ist und Problemen (z.B. Ausfall oder Kapazitätsengpass bei einer Transatlantikleitung), die außerhalb der Schnittstellen des Claranet-Netzes entstanden sind.
2.4. Die Installation des Produktes ist nur dann möglich, wenn eine entsprechende Anzahl an Kupferdoppeladern vorhanden ist und eine Verfügbarkeitszusage des Carriers vorliegt. Bei Datendienstleistungen können bestimmte Leistungsmerkmale, insbesondere die Datenrate, erst bei Inbetriebnahme der jeweiligen Anbindung festgestellt werden. Sollte im Rahmen der Inbetriebnahme festgestellt werden, dass die tatsächliche Bandbreite dauerhaft weniger als 66% der bestellten Bandbreite beträgt, kann der Besteller von dem Vertrag zurücktreten. Die Ausübung dieses Rücktrittsrecht muss innerhalb einer Frist von fünf Werktagen schriftlich ausgeübt werden. Wird das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt, gilt die tatsächliche Bandbreite als die vertraglich vereinbarte. Ansprüche wegen mangelnder Bandbreite von Anfang an oder Entfallen des Produktvertrages durch Ausübung des Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen.
2.5. Zeitweilige Beschränkungen können sich auch wegen technischer Änderungen an den Anlagen von Claranet oder sonstiger Maßnahmen ergeben, sofern kein Verschulden von Claranet Anlass für diese Änderungen / Maßnahmen ist. Zeitweilige Beschränkungen können sich auch durch Wartungsarbeiten ergeben, die für einen ordnungsgemäßen bzw. verbesserten Betrieb im Interesse des Kunden erforderlich sind.
2.6. Das Leistungsangebot kann geändert / ergänzt werden, um dieses zu verbessern oder an technische Entwicklungen anzupassen, sofern dies für den Nutzer unter Berücksichtigung der Interessen von Claranet und anderer Informationsanbieter zumutbar ist. Das Leistungsangebot und die Entgelte können auch im Falle von Gesetzesänderungen oder wesentlichen Entscheidungen der Regulierungsbehörde geändert / angepasst werden.
2.7. Wenn Teile des Leistungsangebotes, insbesondere IRC-Dienste, IRC Bouncer oder Shell-Dienste durch missbräuchliche oder übermäßige Nutzung, auch durch Dritte, so stark beansprucht werden, dass dies eine erhebliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Dienstes von Claranet zur Folge hat, ist Claranet berechtigt, die jeweils betroffenen Dienste / Teile des Leitungsangebotes gegenüber dem jeweiligen Nutzer nach Ankündigung einzuschränken oder einzustellen bzw. die Entfernung des Dienstes durch den Nutzer zu verlangen.
2.8. Claranet ist in der Vergabe der IP-Adressen frei. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte IP-Adresse. Claranet ist berechtigt, IP-Adressen zu ändern, sofern dafür ein technischer Grund vorliegt.
2.9. Claranet behält sich eine Betrachtung der Entwicklung der Strompreise der letzten 12 Monate mittels des VIK-Strompreisindex (http://www.vik.de) bei der Kalkulation seiner Verkaufspreise vor. Sollte sich mittels dieses Index herausstellen, dass die durchschnittlichen Bezugspreise für Strom im o.g. Zeitraum um mehr als 10% gestiegen oder gefallen sind, ist Claranet berechtigt, den Anteil der Stromkosten in laufenden Verträgen ebenfalls um diesen Faktor anzuheben oder, bei fallenden Strompreisen, abzusenken. Als Bezugswert gilt jeweils der bei Vertragsabschluss gültige VIK-Indexwert.
3.1. Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Erfüllung des Vertrages durch Claranet mitzuwirken. Er ist zur Abnahme der ihm tatsächlich angebotenen Leistung verpflichtet (§ 625 S.1 BGB). Die von Claranet bereitgestellte Hardware ist mit Beendigung des Vertragsverhältnisses inklusive Orginalverpackung und Zubehör unverzüglich an Clarnet zurückzusenden.
3.2. Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Nutzung des Dienstes nicht gegen geltende Rechtsvorschriften zu verstoßen.
3.3. Der Nutzer darf die angebotenen Dienste nicht zu missbräuchlichen Zwecken nutzen. Missbräuchlich Zwecke sind insbesondere, aber nicht abschließend, die Verbreitung, Ladung oder Veröffentlichung von Daten, die Rechte Dritter verletzen oder beeinträchtigen können, oder der Bedrohung und Verunsicherung Dritter dienen.
Der Nutzer hat die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz und des Schutzes der Privatsphäre Dritter zu beachten. Insbesondere hat er es zu unterlassen, sich Zugang zu fremden Computersystemen zu verschaffen oder Handlungen vorzunehmen, die dies vorbereiten.
3.4.1 Eine missbräuchliche und vertragswidrige Benutzung der von Claranet angebotenen Dienste liegt weiterhin vor, wenn der Nutzer Peer-to-Peer-Dienste, die Verbreitung unaufgeforderter Massensendungen, die Belastung der Dienste bzw. des Netzwerkes oder von Teilen der Dienste bzw. des Netzwerkes und seiner Einwahlpunkte über das vertraglich vereinbarte Maß gebraucht bzw. betreibt.
3.4.2. Bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen 3.3 und 3.4.1 dieser AGB kann der Zugang des Nutzers gesperrt werden. Die Dauer der Sperrung liegt im Ermessen von Claranet.
3.5. Der Nutzer darf die von ihm in Anspruch genommenen Internetdienstleistungen von Claranet nicht ohne schriftliche Genehmigung von Claranet Dritten zur Nutzung überlassen. Als Dritte gelten nicht die im Geschäftsbetrieb des Nutzers beschäftigten Personen.
3.6. Der Nutzer ist verpflichtet, auftretende Mängel oder Schäden des Dienstes oder der bereitgestellten Geräte unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss per Telefon/Fax an den Claranet Business Support gerichtet werden, wobei stets die Kunden-Produkt-ID angegeben werden muss.
3.7. Der Nutzer verpflichtet sich, zur Bereitstellung und Entstörung des Dienstes Claranet bzw. von Claranet beauftragten Personen, an vereinbarten Terminen Zugang zu den überlassenen Geräten zu gewähren.
3.8. Der Nutzer ist verpflichtet, zur Datenübertragung nur das von Claranet vorgegebene Kommunikationsprotokoll zu verwenden. Zudem dürfen nur standardisierte und durch Claranet vorgegebene Schnittstellen und Komponenten benutzt werden. Andere Schnittstellen dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung von Claranet angewandt werden.
3.9. Der Nutzer verpflichtet sich, keine Geräte, Einrichtungen, Software oder Daten zu benutzen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Claranet-Netzes oder des zur Nutzung überlassenen Eingeräts führen können.
4.1. Monatliche Entgelte (je nach Vertrag monatliche oder jährliche Zahlungsweise) und einmalige Beträge sind im Voraus zu entrichten. Monatlich variabel anfallende Entgelte werden nachträglich berechnet.
4.2. Der Rechnungsbetrag wird 10 Tage nach Rechnungsstellung fällig, sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Nutzer in Zahlungsrückstand.
4.3. Sollte eine Abbuchung im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen werden können, so dass Claranet mit dem Betrag rückbelastet wird, ist der Nutzer, wenn er für die Rückbelastung verantwortlich ist, verpflichtet, Claranet den gesamten entstehenden Schaden zu ersetzen jedoch mindestens einen Betrag von € 15,-.
4.4. Bei Zahlungsrückstand des Nutzers kann Claranet Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen gültigen Basiszinssatz berechnen, es sei denn der Nutzer weist einen geringeren oder Claranet einen höheren Schaden nach.
4.5. Bei Zahlungsrückstand des Nutzers von mindestens einer monatlichen Grundgebühr kann Claranet den Dienst bis zum vollständigen Ausgleich des Kundenkontos sperren. Der Nutzer bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Claranet kein Schaden durch das weitere Bereithalten des Anschlusses entstanden ist.
4.6. Kommt der Nutzer für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise in Verzug, so kann Claranet das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, oder aber die Aufhebung der Sperre von der Vorauszahlung aller weiteren für die vereinbarte Vertragsdauer zukünftig anfallenden Entgelte abhängig machen.
Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei Claranet geltend zu machen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Claranet wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Anzeige besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
6.1. Claranet erbringt die geschuldete Leistung im Rahmen des Bestellscheins (Orderform) und der Leistungsbeschreibung (Service Definition) des bestellten Produkts.
6.2. Bezüglich der von Claranet bereitgestellten Hardware gilt folgendes:
- Die Behebung von Mängeln erfolgt durch Nachbesserung / Reparatur oder Stellung eines Ersatzgerätes durch Claranet. Hierzu ist Claranet ein angemessener Zeitraum einzuräumen.
- Die Gewährleistung für den Auftraggeber ist ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung von Claranet Änderungen an der Hardware vornimmt oder vornehmen lässt.
7.1. Haftung von Claranet
Claranet haftet auch bei leichter Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“), für von Claranet zu vertretende Unmöglichkeit, für Verzug, für das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft und für Körperschäden.
Im Übrigen haftet Claranet nur, wenn der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Claranet grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
Der Ersatz von Schäden, die aufgrund leichter Fahrlässigkeit entstanden sind, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Im Falle von Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen, haftet Claranet nur für solche Schäden, die durch eine solche Zusicherung umfasst sein sollen. Die Haftung für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen.
Claranet haftet nicht für Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit fremder Inhalte i.S.d. §§ 8 und 9 TDG, davon ausgenommen jedoch der Fall positiver Kenntnis von Claranet von Unrichtigkeit, Unvollständigkeit oder Unzuverlässigkeit dieser Inhalte.
Claranet haftet als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit für Vermögensschäden bis zu einem Betrag von € 12.500 je Nutzer. Gegenüber sämtlichen Geschädigten ist die Haftung von Claranet auf € 10.000.000 je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, diese Höchstsumme, so werden die Entschädigungen anteilig gekürzt, und zwar in dem Verhältnis, in dem die Summe aller Ersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei vorsätzlicher Schadensverursachung.
Die Firma Claranet haftet nicht für Mängel / Schäden, die aufgrund der vom Kunden vorgegebenen Spezifikation entstanden sind.
Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadenersatz bei Mietsachen von Seiten Claranet (§ 538 I BGB) ist ausgeschlossen.
7.2. Haftung des Nutzers
Der Nutzer haftet für alle Folgen und Nachteile, die Claranet oder Dritten durch zu vertretendes vertragswidriges Verhalten des Nutzers entstehen.
8.1. Claranet speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur zum Zwecke der Ermöglichung des Zugangs, der Nutzung und der Abrechnung.
8.2. Einwilligung
Ich willige ein, dass Claranet meine personenbezogene Daten, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses mit Claranet erhoben wurden, für eigene Zwecke der Beratung, Werbung und Marktforschung verarbeitet und nutzt. Eine Weitergabe dieser Daten darf nicht ohne meine Zustimmung erfolgen. Dies betrifft meine Personalien (Name, Anschrift, E-Mail Adresse) sowie zusätzliche Angaben (z. B. Telefon, Dauer des Vertragsverhältnisses). Dieser Nutzung kann ich jederzeit - auch noch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses - widersprechen. Wenn ich nicht widerspreche, gilt mein Einverständnis als erteilt. Der Widerspruch ist an Claranet zu senden.
8.3. Im Falle eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahrens können die zur Forderungsrealisierung notwendigen Abrechnungsunterlagen an ein Inkassounternehmen oder an einen Dritten zur Beitreibung der Forderung weitergegeben werden.
8.4. Einwilligung
Ich willige ein, dass Claranet zum Zwecke der Bonitätsprüfung bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungsgesellschaften Auskünfte hinsichtlich meiner Kreditwürdigkeit einholt und ihnen Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, meldet.
Die Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Claranet erforderlich ist und schützenswerte Belange des Nutzers nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird Claranet die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Der Nutzer kann bei dem für ihn zuständigen Institut (auf Anfrage nennt Claranet dem Kunden die Anschriften der Unternehmen) Auskunft über seine ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.
9.1. Claranet kann dem Nutzer ein oder mehrere Passwörter zuordnen. Der Nutzer ist verpflichtet, das von Claranet mitgeteilte Passwort unverzüglich / bei der ersten Nutzung zu ändern.
9.2. Der Nutzer ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dessen ordnungsgemäßen Gebrauch sicherzustellen. Bei Kenntnis von missbräuchlichem Passwortgebrauch Dritter ist Claranet sofort zu informieren.
9.3. Claranet ist berechtigt, bei Verstoß gegen diese Geheimhaltungspflichten den Vertrag nach erfolgloser Abmahnung fristlos zu kündigen.
10.1. Der Vertrag hat, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich automatisch um die vereinbarte Laufzeit bzw. 12 Monate wenn nichts anderes vereinbart wird. Der Vertrag kann 90 Tage vor Ende der Vertragslaufzeit von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Die Kündigung ist fristgerecht per Post oder per Fax an den Vertragspartner zu senden.
10.2. Eine wirksame Kündigung bedarf der Schriftform.
10.3. Außerordentliche Kündigung
Der Vertrag ist für beide Seiten bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündbar.
Ein wichtiger Grund für Claranet liegt insbesondere, aber nicht abschließend dann vor, wenn
- der Nutzer den Vertrag in wesentlichen Punkten verletzt;
- sich die Kosten, die Claranet bei der Erbringung der vertragsgemäßen Leistung entstehen, wegen Vertragsänderung oder sonstiger Umstände im Verhältnis zu seinen Vertriebspartnern erheblich erhöhen;
- wegen Wegfalls eines Vertriebspartnervertrages Claranet die vertragsgemäße Leistung nicht mehr ohne erhebliche Schwierigkeiten oder erhebliche Mehrkosten erbringen kann;
- der Nutzer gegen seine Pflichten in Punkt 3.3 schwerwiegend bzw. mehrmals verstößt;
- sich Vorleistungen aufgrund von Änderungen gemäß Punkt 2.6, Satz 2, ändern.
Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch den Nutzer ist der Nutzer verpflichtet, Claranet die Kosten zu ersetzen, die aufgrund längerer Kündigungsfristen bei Vertriebspartnern wegen dieses Anschlusses entstehen.
10.4 Claranet ist berechtigt, Verträge über Dienstleistungen, die auf Wireless Local Loop (WLL) Technologie basieren, aus wichtigem Grund zu kündigen,
wenn:
- die Funkverbindung zwischen der jeweiligen WLL-Basisstation von Claranet und der Empfangsantenne am Kundenstandort in Folge von baulichen Veränderungen oder anderen äußerlichen Einwirkungen im Bereich der Funkstrecke, nicht nur vorübergehend beeinträchtigt oder gestört wird oder
- der Vertrag zum Betrieb der WLL-Basisstation zwischen Claranet und dem Eigentümer des hierfür genutzten Gebäudes gekündigt wird und Claranet dies nicht zu vertreten hat. Ansprüche aus dem Entfallen des Vertrages sind ausgeschlossen.
10.5 Ist nach der Installation und Einmessung der WLL-Verbindung die gewünschte Bruttobandbreite realisierbar und steht diese auch während der Vertragslaufzeit zur Verfügung, wird jedoch durch bauliche oder ähnliche Maßnahmen unterbrochen, wird dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Ist die Unterbechung nicht von Claranet zu vertreten, sind jegliche Ansprüche des Kunden aus dem Wegfall des Vertrages, insbesondere Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche, ausgeschlossen.
10.6 Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsbeendigung von Claranet bereitgestellte WLL technische Anlagen innerhalb von zehn Werktagen in einwandfreiem Zustand auf seine Kosten an Claranet bzw. an den von Claranet benannten Logistikpartner zurückzusenden. Dies gilt nicht bei Verträgen über Dienstleistungen, die auf WLL-Technologie basieren.
10.7 Im Falle der Beendigung von Verträgen über Dienstleistungen, die auf WLL-Technologie basieren, ist Claranet berechtigt, alle dem Kunden von Claranet für die Erfüllung des Vertragsverhältnisses bereitgestellten technischen Anlagen zu deinstallieren und zu entfernen.
11.1. Dem Kunden ist bekannt, dass SDSL / Leased Lines nicht flächendeckend verfügbar und die bereitgestellte Standleitung ortsgebunden (Installationsort des Bestellformulars) ist.
11.2. Bei einem Umzug zu einer Adresse, die über Claranet mit SDSL bzw. Leased Lines verfügbar ist, kann der Vertrag angepasst werden. Für den Umzug wird eine einmalige Gebühr erhoben. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab Bereitstellung der neuen Leitung an der Umzugsadresse.
Claranet ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen zu ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von Claranet für den Nutzer zumutbar sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Änderungen ohne wirtschaftliche Nachteile für den Nutzer sind.
Claranet wird auf der Homepage (www.clara.net) auf die Änderung hinweisen und dem Nutzer mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an dessen Mailadresse oder postalisch mitteilen. Die Änderungen werden wirksam, wenn Claranet kein Widerspruch des Nutzers innerhalb von 6 Wochen nach Absendedatum der E-Mail von Claranet zugeht.
Im Falle eines Widerspruchs des Nutzers ist Claranet berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen.
Gegen Forderungen von Claranet kann der Nutzer mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, sofern sie von Claranet nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Claranet ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. Falls der Nutzer damit nicht einverstanden ist, kann er innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsanzeige zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme kündigen.
Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner zueinander gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtstand ist Frankfurt am Main, sofern der Nutzer Unternehmer ist.
Stand: 07. Juli 2008
Bei Nutzung des ihm zur Verfügung stehenden Speicherplatzes für eine Homepage ist der Nutzer verpflichtet, ein Impressum zu erstellen, das den Bestimmungen des § 6 TDG entspricht.
Claranet schuldet nur ein Bemühen, die vom Kunden vertragsmäßig gespeicherten Daten über das von Claranet unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Claranet übernimmt über das eigene Netz einschließlich der Schnittstellen hinaus keine Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen Zugangs.
3.1. Der Zugang zu E-Mail-Accounts und zur Homepage erfolgt durch eine Kennung und ein persönliches Passwort. Passwörter sind vom Nutzer geheim zu halten (siehe AGB für Geschäftskunden, Punkt 9 „Passwort“).
3.2. Für den Ladevorgang ist der Nutzer selbst verantwortlich.
Wenn eine Begrenzung des Speicherplatzes in der Leistungsbeschreibung angegeben ist und diese überschritten wird, werden weitere Daten nicht angenommen. Dateianhänge (Attachements) ab einer Größe von 5 MB unterliegen innerhalb des Produktes SpamVir protect (pro) keiner Antivirenkontrolle durch Claranet.
Der Kunde steht dafür ein, dass ihm bei Anträgen auf Löschung einer Domain zu diesem Zeitpunkt eine konkrete Einverständniserklärung, die vom Domaininhaber oder Admin-C eigenhändig unterschrieben ist, im Original oder als Telefax vorliegt. 12 Monate nach Ablauf des Vertrages werden alle gespeicherten Daten von Claranet gelöscht.
6.1. Claranet schuldet die Erstellung und Übermittlung eines nach den Vorgaben der jeweiligen Registrierungsstelle (z.B. DENIC eG) vollständig ausgefüllten Antrages auf Anmeldung der vom Kunden gewünschten Domain. Die Registrierung selbst schuldet Claranet nicht.
Ist für die Registrierung von Domains die Einschaltung eines Registrars erforderlich, so ist Claranet berechtigt, einen Registrar ihrer Wahl zu beauftragen. Claranet ist weiterhin dazu berechtigt, den Registrar zu wechseln, wenn dies zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung notwendig ist.
6.2. Der Kunde ist zur Mitwirkung durch Angabe aller Informationen, die Claranet formularmäßig nachfragt, verpflichtet. Eine Überprüfung dieser Informationen des Kunden, auch auf Plausibilität, erfolgt nicht.
6.3. Claranet bemüht sich um eine Bearbeitung der vollständigen Unterlagen innerhalb von etwa zwei Werktagen. Termine für die Bearbeitung und insbesondere die Übermittlung des Antrages sind jedoch nur dann für Claranet verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.
6.4. Soweit Claranet Auskünfte über bereits bestehende Domainregistrierungen gibt, erfolgt diese Auskunft kostenlos und gibt lediglich die Informationen aus den entsprechenden Datenbanken der Registrierungsstellen wieder. Eine Kontrolle durch Claranet erfolgt nicht.
6.5. Soweit die Information fehlerhaft ist, ist Claranet nur dann verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, falls Claranet diesen Fehler arglistig verschwiegen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Eine weitergehende Gewährleistung oder Haftung ist ausgeschlossen.
Stand: 10. Aug. 2007
1.1. Voraussetzung für die Nutzung des Sprachdienstes NetPhonie ist eine parallele Nutzung eines der Claranet Access-Produkte.
1.2. Durch NetPhonie wird dem Nutzer ermöglicht, andere NetPhonie-Anschlüsse sowie Anschlüsse öffentlicher Fest- und Mobilfunknetze zu erreichen. Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung NetPhonie. Eine Datenübertragung über den Dienst NetPhonie ist, ausgenommen der Faxdienste, nicht zulässig.
1.3. Der Dienst NetPhonie wird von Claranet im Rahmen des zurzeit technisch und betrieblich Möglichen angeboten. Es können sich zeitweilige Einschränkungen aufgrund von Einflüssen außerhalb des Einflussbereiches von Claranet ergeben. Claranet übernimmt keine Haftung für Einschränkungen und Unterbrechungen der Leistung, deren Ursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von Claranet liegen.
1.4. Es besteht eine Einschränkung bezüglich der Notruffunktionalität im Vergleich zu einem Fest- oder Mobilfunknetzanschluss. Aus technischen Gründen kann das Absetzen eines Notrufs (110, 112) derzeit nicht garantiert werden. Wir empfehlen sämtliche klassischen Festnetzanschlüsse nur dann komplett durch den Dienst NetPhonie zu ersetzen, wenn vor Ort ein Mobilfunktelefon zur Verfügung steht. Claranet übernimmt keinerlei Haftung für Sach- oder Personenschäden, die nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurden.
1.5. Der Nutzer verpflichtet sich, bei ausgehenden Gesprächen über den Sprachdienst NetPhonie nur diejenigen Rufnummern zu signalisieren, die ihm für diesen Zweck von Claranet zugewiesen wurden. Des Weiteren verpflichtet sich der Nutzer, bei Anrufen über NetPhonie keine regionalen Rufnummern zu übermitteln, wenn er nicht von dem Anschluss telefoniert, für den diese Nummer zugeteilt wurde.
1.6. NetPhonie darf nicht missbräuchlich genutzt werden. Insbesondere hat der Nutzer die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und bedrohende oder belästigende Anrufe zu unterlassen. Der Nutzer verpflichtet sich ebenfalls, keinerlei Informationen mit rechtswidrigen oder sittenwidrigen Inhalten über NetPhonie zu übermitteln. Dazu gehören vor allem Informationen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig oder pornografisch bzw. geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen.
2.1. Bei ausgehenden Telefonaten fallen zusätzlich zugunsten von Claranet die Entgelte für NetPhonie gemäß der jeweils aktuellen Minutenpreisliste NetPhonie an.
2.2. Die Inanspruchnahme von NetPhonie wird gemäß der ergänzenden Orderform monatlich abgerechnet.
3.1. Die zur Abrechnung erforderlichen Verkehrsdaten darf Claranet speichern. Hierunter fallen der Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindung nach Datum und Uhrzeit soweit die Entgelte davon abhängen, sonstige zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation sowie zur Entgeltabrechnung notwendige Verkehrsdaten, als auch die übermittelten Datenmengen. Claranet wird diese Verkehrsdaten spätestens sechs Monate nach Versendung der Rechnung löschen, für den Fall, dass der Nutzer nicht gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte Einwendungen erhoben hat. Sind Einwendungen durch den Nutzer erhoben, ist Claranet berechtigt, die Verkehrsdaten gespeichert zu halten, bis diese Einwendungen abschließend geklärt sind.
3.2. Für den Fall, dass aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Nutzers keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Nutzers oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht werden, trifft Claranet keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen, soweit der Nutzer in der Rechnung auf die nach den gesetzlichen Bestimmungen geltenden Fristen für die Löschung gespeicherter Verkehrsdaten in drucktechnisch deutlich gestalteter Form hingewiesen wurde. Soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, entfällt die Nachweispflicht, wenn der Nutzer vor der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung der Möglichkeiten des Anschlusses in drucktechnisch deutlich gestalteter Form hingewiesen wurde.
4.1. Alle ausgehenden Anrufe müssen den Standard E.164 erfüllen. Anrufe, die diesem Standard nicht entsprechen, werden möglicherweise nicht erfolgreich terminiert. Sollten Gebühren für solche erfolglosen Verbindungen entstehen, werden Sie dem Nutzer in Rechnung gestellt.
4.2. Die Nutzung von Call-by-Call-Angeboten sowie die Nutzung von Diensten der Rufnummern 0900, 110 und 112 werden standardmäßig nicht unterstützt.
Momentan wird das SIP-Protokoll (RFC 3261) unterstützt; andere Protokolle, wie der ältere Standard H.323, sind derzeit nicht verfügbar.
6.1. Der Nutzer hat die ihm zugeteilte(n) Rufnummer(n) nur im Rahmen ihrer Zuteilung zu nutzen, den korrekten, vollständigen Rufnummernblock der berechtigten Nebenstellen sowie jede diesbezügliche Änderung unverzüglich anzuzeigen.
6.2. Der Nutzer hat vor einer "Anrufweiterschaltung" sicherzustellen, dass das Einverständnis desjenigen Drittbenutzers vorliegt, an den die Anrufe umgeleitet werden, und dieser die Weiterleitung ggf. unterdrücken kann.
6.3. Der Nutzer hat die überlassenen Zugangsdaten keinem Dritten bekannt zu geben und deren Missbrauch durch die erforderliche Sorgfalt zu vermeiden; dies gilt auch für die Gewährleistung der Nutzungs- und Zugangssicherheit.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Claranet GmbH finden, gegebenenfalls ergänzend zu den jeweiligen produktspezifischen Bestimmungen, auch Anwendung auf Dienste wie Sprachkonferenz, Videokonferenz, Servicenummern (z.B. 0800, 0180, usw.) und andere Sonderrufnummern, Calling Cards, Mehrwertdienste und andere Telekommunikationsdienstleistungen.
Stand: 05. Mai 2006